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Um das Thema der E-Liquids, die in E-Zigaretten verdampft werden, entbrennen stetig neue Diskussionen. Bereits im Jahr 2014 erfolgte von dem Bundesverwaltungsgericht das Urteil, dass es sich bei den Liquids weder um Medizinprodukte noch um Arzneimittel handelt – deswegen dürfen diese im Handel frei verkauft werden. In Deutschland wurde im Folgenden die TPD2, die Tabakproduktionsrichtlinie 2, umgesetzt, wodurch die Diskussion erneut entfacht wurde. Ist Nikotin in den E-Liquids enthalten, werden diese nun seit dem Jahr…